Eine Bewerbung ist jederzeit möglich – frei nach der Devise: „Je früher desto besser!“ Die Bewerbungen sind unverbindlich und können auch durchgeführt werden, wenn man die Reifeprüfung/das Abitur noch nicht abgelegt hat, aber weiß, dass man studieren möchte oder eine andere Ausbildung beginnt, die die Reifeprüfung/das Abitur voraussetzt.
In Ausnahmefällen können auch Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern maturaführender Lehranstalten (z.B. HTL, HAK, HASCH) berücksichtigt werden. Allerdings nur dann, wenn der Bewerber im laufenden Schuljahr das 18. Lebensjahr vollenden wird (mit schriftlicher Zustimmung der Eltern) oder bereits vollendet hat.
Sobald Deine Bewerbung bei uns eingegangen ist, werden Deine Daten mit dem Datum des Einlangens auf jeden Fall in unser Heimverwaltungsprogramm übernommen. Du bist dann de facto schon auf unserer Warteliste.
Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen z. B. Schulbesuchsbestätigung ODER Reifeprüfungszeugnis ODER Inskriptionsbestätigung steht dann einer etwaigen Heimplatzzuweisung (falls genug Plätze vorhanden sind) fast nichts mehr im Wege. Erasmusstudenten senden uns bitte die Zulassung zum Erasmus-Programm!
Die Reservierung kann nur erfolgen, wenn Du ein Heimplatzangebot von uns erhältst und innerhalb der vorgegeben Frist die notwendigen Einzahlungen tätigst und uns den Vertrag unterschrieben zurück schickst. Davor hast Du keinen Anspruch auf diesen/einen Heimplatz!
Im Regelfall werden unsere Nutzungsverträge über einen Zeitraum von zwölf Monaten (Winter- und Sommer-Semester) abgeschlossen, wobei die Mindestvertragsdauer ein Semester (z.B. für Erasmusprogramme) beträgt.
In Ausnahmefällen können Gastverträge für einen kürzeren Zeitraum z. B. während der Sommermonate ausgestellt werden. Diese Verträge können auch mit Nicht-Studenten abgeschlossen werden (z.B. Praktikanten)
Für Belegungen für das Wintersemester werden die meisten Angebote für einen Heimplatz in etwa Mitte Mai gelegt (abhängig vom Vertragsverlängerungsverfahren!).
Für Belegungen für das Sommersemester in etwa Mitte Dezember.
Da in unseren Verträgen eine dreimonatige Kündigungsfrist vereinbart wird, kann es auch zu Auszügen während des Semesters kommen. Hier werden die Heimplätze laufend angeboten.
Die endgültigen Absagen werden circa eine Woche nach gewünschtem Einzugsdatum erteilt, da es bis dahin immer noch zu kurzfristigen Rücktritten kommen kann und die Warteliste weiter abgearbeitet wird.
Eine einzige Bewerbung reicht aus. Dann sind Deine Daten in unserem System erfasst. Mehrfachbewerbungen werden nicht berücksichtigt! Bei Änderungs- oder Ergänzungswünschen zur Bewerbung sende bitte eine e-mail an bewerbung@stuwo.at .
Anmerkung: bitte überlege Dir bei Eingabe der Bewerbungsdaten gut, für welche Häuser du Dich entscheidest (Auswahlmöglichkeiten). Es wird lediglich eine nachträgliche Änderung dahingehend akzeptiert.
JA - Auf der Bewerbung können auch mehrere Studentenheime der Stuwo gleichzeitig ausgewählt werden! (1., 2., 3. Wahl, weitere Häuser) . Je nach "Freiwerden" der Plätze innerhalb der von Dir gewählten Häuser, wird Dir dann eventuell ein entsprechendes Anbot zugeschickt. Bitte beachte, dass es nicht immer möglich sein wird, Deine Wünsche in Bezug auf Deine priorisierte Unterbringung 100 %ig zu erfüllen! Unser Team ist aber immer bestrebt, Dich in Deinem bevorzugten Wunschheim unterzubringen!
Nach Eingabe und Bestätigung Deiner Daten, erhältst Du bei erfolgreichem Eingang der Bewerbung auf unserem Server von diesem eine Empfangsbestätigung.
~Bestätigungen über den Eingang von nachgereichten Dokumenten werden aufgrund der Fülle nicht ausgegeben! ~Sollten bei etwaiger Angebotslegung eventuell doch noch Unterlagen fehlen, werden wir diese von Dir anfordern.
Die Heimplatzvergabe wird von den Verwaltungen der jeweiligen Häuser autonom durchgeführt. (Bei Fragen dazu wende Dich also direkt an die von Dir bevorzugten Häuser) Die Bewerbungsschnittstelle bearbeitet lediglich die Bewerbungen.
In den STUWO Studentenheimen (Strozzigasse 6-8, 1080 Wien und Kenyongasse 23-25, 1070 Wien) werden Einzelzimmer nur intern vergeben. Dies bedeutet, dass sich Neuzugänge ausschließlich für Doppelzimmer bewerben können (Kat. C, D und E). Hierfür muss man sich jedoch nicht zu zweit bewerben. Je nachdem ob männlich oder weiblich, werden die Zimmerkollegen von der jeweiligen Heimleitung zugeteilt. Natürlich versuchen wir spezielle Wünsche so gut es möglich ist zu berücksichtigen!
Die STUWO AG ermöglicht speziell für Bewohner im Haus Donaufeld eine österreichweit erstmalige Haustierhaltung in einem Studentenheim. Im neuen STUWO Studentenheim "Smart Living Graz" wird dies eingeschränkt auch möglich sein. In allen anderen Häusern ist eine Haustierhaltung leider nicht möglich.
Wenn unterhaltspflichtige Personen zwei oder mehrere unterhaltsberechtigte Kinder (Schüler, Studenten) in STUWO Heimen untergebracht haben, besteht die Möglichkeit, schriftlich einen Antrag auf Ermäßigung der Kaution ab dem 2. Kind zu stellen!
Wird dem Antrag auf Ermäßigung nach Beibringen des Nachweises zur Unterhaltspflicht durch den Antragsteller z.B. mittels Familienbeihilfe-Bescheid + Bestätigung vom Melderegister (Meldezettel) oder mittels Vorlage eines Gerichtsurteil entsprochen, so wird für das erste Kind eine Kaution in Höhe von EURO 700,00 und für jedes weitere Kind eine Kaution in Höhe von EURO 300,00 eingehoben.
Bei Auszug des ersten Kindes erfolgt die Auszahlung der an die STUWO AG geleisteten Kaution derart, das für den verbleibenden Bewohner (Kind 2) die Standard-Kaution in Höhe von EURO 700,00 hinterlegt bleibt. Zur Auszahlung kommt dann lediglich der Differenzbetrag zur Ermäßigung (EURO 300,00)!
Leider nein, Wegen der begrenzten Anzahl der uns zur Verfügung stehenden Einzelzimmer, werden diese nur intern vergeben. Nach Einzug hast Du die Möglichkeit, Dich auf eine dafür vorgesehene Warteliste einzutragen.
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