Anspruch auf Familienbeihilfe für Studenten: Anspruch, Höhe und Beantragung

Verfasst von: Kerstin Lakits, 25.11.2021

Studieren kann schon mal ins Geld gehen. Studiengebühren, Öffi-Tickets und all die Sachen, die du für die Uni sonst noch brauchst, summieren sich und dein Portemonnaie wird immer leerer. Zum Glück gibt’s eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die das Studentenleben für dich ein bisschen einfacher macht.

Die vielen Informationen rund um Anspruch, Zuverdienstgrenze, Höhe, Direktauszahlung usw. können manchmal etwas unübersichtlich sein. Darum gibt’s hier die wichtigsten Fakten zur Familienbeihilfe (engl. child/family benefit) für dich.

Wer hat Anspruch auf Familienbeihilfe?

Eigentlich hast nicht du Anspruch auf Familienbeihilfe, sondern deine Eltern. Der Staat unterstützt damit Eltern bei der Finanzierung ihrer Kinder. Seit 2015 erfolgt die Auszahlung der Familienbeihilfe automatisch bei der Geburt eines Kindes.

Es gibt zwei zentrale Kriterien für den Anspruch auf Familienbeihilfe.

  1. Der Lebensmittelpunkt der Eltern befindet sich in Österreich.
  2. Die Kinder wohnen im selben Haushalt oder die Eltern sind unterhaltspflichtig.

Vorrangig hat die Mutter Anspruch auf Familienbeihilfe, aber der Vater kann diese auch beantragen, wenn die Mutter entweder darauf verzichtet oder überwiegend der Vater den Haushalt führt.

Theoretisch ist die Familienbeihilfe nur für Kinder gedacht, aber es gibt eine Ausnahme für alle, die sich weiterhin in einer Ausbildung befinden. SchülerInnen, Lehrlinge und Studierende haben auch noch nach ihrem 18. Geburtstag und bis zum 24.Lebensjahr Anspruch auf Familienbeihilfe. Während des Präsenz- oder Zivildienstes besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe.

Bezugsdauer der Familienbeihilfe

Wie lange bekommt man als Studierender Familienbeihilfe? Gute Frage! Hier gibt es zwei Faktoren zu berücksichtigen.

1. Dein Alter

Prinzipiell hast du bis zu deinem 24. Lebensjahr Anspruch auf die Familienbeihilfe. Jedoch gibt es hier auch Ausnahmefälle, in denen die Familienbeihilfe bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden kann. Wenn du Zivil- oder Präsenzdienst geleistet hast, schwanger warst, eine erhebliche Behinderung (>50%) hast, die Mindeststudiendauer 10 Semester beträgt, du eine freiwillige Hilfstätigkeit absolviert hast oder dein Studium durch ein unvorhersehbares Ereignis (Krankheit) oder Auslandsaufenthalte verlängert wurde

2. Studiendauer

Die Familienbeihilfe wird nur für die gesetzliche Mindeststudienzeit gewährt. Wenn du bei einem Studienabschnitt die Toleranzsemester nicht brauchst, kannst du diese in folgenden Studienabschnitten als Guthaben verwenden. Wenn du den Zeitrahmen der gesetzlichen Mindeststudienzeit aber überschreitest oder keinen Studienerfolg nachweisen kannst, fällt die Familienbeihilfe weg.

Höhe der Familienbeihilfe

Wie hoch deine Familienbeihilfe ist, hängt ganz davon ab, ob und wie viele Geschwister du hast und wie alt du bist. Für Kinder mit Behinderung gibt es außerdem eine erhöhte Familienbeihilfe. Ab 19 Jahren beträgt die Familienbeihilfe ohne Geschwister und ohne Behinderung 191,60€. Wenn du Geschwister hast, erhöht sich deine Familienbeihilfe je nachdem, wie viele Geschwister du hast.

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag von 67,80€ pro Kind ausbezahlt. Dafür musst du keinen eigenen Antrag stellen, der wird automatisch dazugerechnet. Aber die Arbeiterkammer hat einen Familienbeihilfenrechner, der dir ganz genau sagen kann, wie viel Familienbeihilfe dir zusteht. Das ist am einfachsten, denn der Familienbeihilfenrechner macht dir auch eine Aufstellung, wie viel welches Kind bekommt und inkludiert den Kinderabsetzbetrag.

Zuverdienstgrenze

Du bist fleißig und hast neben deinem Studium noch einen Job? Super! Aber dann solltest du auf die Zuverdienstgrenze achten. Die Zuverdienstgrenze legt fest, wie viel du verdienen darfst, um weiterhin die Familienbeihilfe zu erhalten. Wenn du mehr als 15.000€ (Lohnsteuerbemessungsgrundlage, also ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld, ohne Sozialversicherungsbeiträge) im Jahr verdienst, musst du den Betrag, um den du die Zuverdienstgrenze überschritten hast, wieder zurückzahlen.

Dein Studium

Ein Studium ist dir zu wenig, du hast dich gleich für zwei Studienrichtungen entschieden? Wenn du mehr als ein Studium gleichzeitig betreibst, musst du dem Finanzamt mitteilen, welches Studium dein Hauptstudium ist, weil dann nur dieses Studium für die Semesterzählung und den Leistungsnachweis berücksichtigt wird.

Es war keine Liebe auf den ersten Blick und du entscheidest dich dazu, dein Studium zu wechseln? Kein Problem! Behalte aber im Hinterkopf, dass du die Studienrichtung nur zweimal wechseln darfst, denn danach entfällt ein Anspruch auf Familienbeihilfe. Achte auch darauf, dass der Studienwechsel vor dem dritten Semester stattfinden muss, da dir sonst die Semester verloren gehen.

Familienbeihilfe beantragen

Am besten fragst du deine Eltern mal nach der Familienbeihilfe, denn die Beantragung der Familienbeihilfe hängt davon ab, ob du bereits Familienbeihilfe bezogen hast oder nicht. Unten erklären wir dir, wie du in beiden Fällen einen Antrag stellen kannst. Bei der Antragstellung musst du keine Fristen beachten. Die Antragsstellung ist kostenlos.  Außerdem kannst du beantragen, dass dir die Familienbeihilfe direkt auf dein Girokonto ausbezahlt wird.

1. Du hast schon mal Familienbeihilfe bekommen

Dann müssen deine Eltern dem zuständigen Finanzamt entweder eine Schulbesuchsbestätigung (wenn du zu diesem Zeitpunkt noch zur Schule gehst) oder das Studienblatt und die Inskriptionsbestätigung schicken, sobald du 18 Jahre alt wirst. Im ersten Studienjahr musst du einen Studienerfolg von 16 absolvierten ECTS oder 14 absolvierten ECTS im Rahmen der STEOP nachweisen. Danach wird die Familienbeihilfe automatisch ausbezahlt, bis du dein Studium beendest (max. bis zum 24./25. Lebensjahr).

2. Du hast noch nie Familienbeihilfe bekommen

In diesem Fall musst du erstmalig einen Antrag auf Familienbeihilfe stellen. Dies geht beim zuständigen Finanzamt (abhängig von deinem Wohnsitz) oder auf FinanzOnline. Die notwendigen Formulare für den Antrag findest du hier. Auf FinanzOnline bzw. beim Finanzamt erfährst du, welche Unterlagen du neben der Inskriptionsbestätigung und dem Studienblatt noch brauchst.

3. Antrag auf Direktauszahlung

Wenn du volljährig bist, kannst du in Absprache mit deinen Eltern die Familienbeihilfe direkt beziehen, das heißt diese wird dir anstatt deinen Eltern ausbezahlt. Mit der Zustimmung deiner Eltern kannst du beim zuständigen Finanzamt oder auf FinanzOnline einen Antrag auf Direktauszahlung stellen. Das Formular dafür findest du hier.

Wir hoffen, dass wir den „Bürokratendschungel“ etwas für dich entwirren konnten und du dich jetzt besser mit der Familienbeihilfe auskennst. Weiterführende und ausführliche Informationen zur Höhe, Anspruch und Beantragung der Familienbeihilfe bekommst du auf der behördenübergreifenden Plattform oesterreich.gv.at, der Seite der Arbeiterkammer und der Seite des Finanzamts.

Du hast noch Fragen?

Gerne helfen wir dir weiter!