Leistungsstipendium in Österreich: Voraussetzungen, Antragstellung & Anspruch

Verfasst von: Martin Högerl, 02.06.2022

Du bist ein ordentlicher Studierender an einer österreichischen Hochschule und kannst einen überdurchschnittlichen Studienerfolg nachweisen. Dann könnte ein Leistungsstipendium für dich in Frage kommen. In diesem Blogartikel liefern wir dir die wichtigsten Informationen zu Voraussetzungen, Anspruch und Bewerbung. Nachdem jede Hochschule autonom über die Vergabe von Leistungsstipendien entscheidet, solltest du dich zusätzlich beim Ansprechpartner deiner Universität informieren.

Was ist ein Leistungsstipendium?

Bei einem Leistungsstipendium handelt es sich um eine finanzielle Anerkennung für herausragende Leistungen im Studium. Dabei werden alle Prüfungsleistungen eines Studienjahrs (1. Oktober bis 30. September) eingerechnet und im Nachhinein mit einer einmaligen Zahlung belohnt. Die Mittel kommen aus dem Budget des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und werden von der jeweiligen Universität verteilt.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beruhen auf den Kriterien für Anspruch auf Studienbeihilfe, jedoch ohne das Kriterium der sozialen Benachteiligung. Hier sind die wichtigsten Punkte:

  • Fristgerechte und vollständige Bewerbung: Es werden nur Anträge bearbeitet, die innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden und vollständig sind.
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Inländergleichstellung: Prinzipiell steht diese finanzielle Unterstützung österreichischen Studierenden zu. Für nicht-österreichische Studierende gelten gesonderte Regeln.
  • Anspruchsdauer: Anspruch auf ein Leistungsstipendium besteht nur in der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester. Für Bachelorstudien gelten also 6 Semester + 2 Toleranzsemester und für Masterstudien 4 Semester + 2 Toleranzsemester.
  • Prüfungsleistungen: Im Studienjahr musst du min. 40 ECTS absolvieren und dabei einen Notendurchschnitt unter 2,0 haben. Achtung: Dieser Notendurchschnitt ist nur das Minimum und wird in Relation zu den ECTS berechnet. Sprich eine Note für eine 5-ECTS Prüfung wiegt schwerer als eine 1-ECTS Prüfung.

Sonderfall: Für Doktoratsstudien gelten teilweise gesonderte Regeln. Die Note deiner Dissertation und deines Rigorosums zählen ebenfalls zu den Prüfungsleistungen.

Höhe des Leistungsstipendiums

Laut Studienfördergesetz darf ein Leistungsstipendium nicht weniger als 750€ und nicht mehr als 1.500€ betragen. Der genaue Betrag hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise Budgetgröße, Anzahl der BewerberInnen, etc. Beachte auch, dass es sich hierbei um eine einmalige Zahlung handelt, die dir nur im Nachhinein für ein Studienjahr ausgezahlt werden kann.

Leistungsstipendium beantragen

Das Leistungsstipendium musst du direkt bei deiner Hochschule beantragen. Stelle dabei sicher, dass du deine Bewerbung innerhalb der Frist absendest. Meistens können Anträge im Zeitraum September/Oktober bis November gestellt werden. Das variiert jedoch von Hochschule zu Hochschule. Meistens kannst du dich direkt auf der universitätsinternen Plattform bewerben.

Grundsätzlich brauchst du diese Dokumente für einen Antrag:

  • Beiblatt zum Leistungsstipendium (von deiner Universität)
  • Prüfungs- bzw. Leistungsnachweis
  • Meldebestätigung
  • Reisepass
  • Bankdaten
  • Nachweis zur Zugehörigkeit zur anspruchsberechtigten Personengruppe (Staatsbürgerschaftsnachweis, Daueraufenthaltskarte etc.)
  • Anerkennungsbescheide (z.B. bei Auslandssemestern)

Die benötigten Dokumente können, je nach Universität, variieren. Nähere Informationen erhältst du auf der Webseite deiner Hochschule:

Anspruch & Verlängerung

Prinzipiell besteht kein Rechtsanspruch auf ein Leistungsstipendium. Selbst wenn du alle Voraussetzungen erfüllst, kann es sein, dass du kein Leistungsstipendium bekommst. Denn wenn sich mehr Studierende bewerben als Mittel zur Verfügung stehen, werden höhere Ansprüche (besserer Notendurchschnitt, extracurriculares Engagement, etc.) gestellt.

Ein Leistungsstipendium wird nicht automatisch verlängert, du musst es jedes Jahr neu beantragen.

An und für sich besteht nur während der Mindeststudienzeit + Toleranzsemester Anspruch auf ein Leistungsstipendium. Diese Anspruchsdauer kann aufgrund folgender Umstände verlängert werden:

  • Schwangerschaft
  • Krankheit
  • unvorhersehbare Ereignissen
  • ÖH-Tätigkeit
  • offizielle universitäres Mobilitätsprogramm
  • Behinderungsgrad von 50%
  • Betreuung von Kindern
  • Präsenz- und Wehrdienst

FAQs

Wann bekommt man ein Leistungsstipendium?

Du brauchst eine österreichische Staatsbürgerschaft (oder Inländergleichstellung), musst in der Anspruchsdauer studieren, mindestens 40 ECTS pro Studienjahr absolvieren, einen Notendurchschnitt von min. 2,0 haben und deine vollständige Bewerbung fristgerecht einreichen.

Welchen Notendurchschnitt braucht man für ein Leistungsstipendium?

Dein Notendurchschnitt muss mindestens 2,0 betragen. Sollte es zu viele Bewerber geben, kann unter Umständen ein besserer Notendurchschnitt verlangt werden.

Wie hoch ist ein Leistungsstipendium?

Das Leistungsstipendium ist eine Einmalzahlung von min. 750€ und max. 1.500€.

Außergewöhnliche Leistungen werden belohnt. Also wenn du gute Noten im Zeugnis hast und mehr als 20 ECTS pro Semester absolvierst, könntest du von einem Leistungsstipendium profitieren. Vielleicht motiviert dich das ja zusätzlich, um noch bessere Noten zu bekommen. Falls du zufällig noch ein Bankkonto für dein zukünftiges Leistungsstipendium brauchst, haben wir hier eine gute Übersicht der Anbieter für dich!

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