1. Arbeitnehmer:innenveranlagung (ANV)
Mit der ANV kannst du dir ganz einfach Steuerbegünstigungen holen. Den Antrag kannst du ganz einfach über FinanzOnline oder beim zuständigen Finanzamt einreichen.
Der interessanteste Teil der ANV für Studierende sind die oben bereits erwähnten Werbungskosten. Dazu zählen alle Ausgaben, die für dein Studium notwendig sind (Ausbildungskosten). Sie sind steuerlich absetzbar, sofern du mehr als 12.000€ im Jahr verdienst. Die Werbungskosten trägst du im Formular in die Kategorie „L1 – Werbungskosten“ ein.
Für die Werbungskosten solltest du alle Rechnungen für Ausgaben für dein Studium sammeln. Laptop, Bücher, Fahrtickets, Skripten, etc. Nur dann kannst du diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Hebe diese Rechnungen sieben Jahre lang auf, da das Finanzamt in dieser Zeit Überprüfungen durchführen kann.
Tipp: Du hast 5 Jahre Zeit die Arbeitnehmer:innenveranlagung einzureichen. Es lohnt sich also auch für die letzten Jahre, falls du das bis jetzt noch nicht gemacht hast.